Rechtschreibförderung

Warum ein Lese-und Rechtschreibkonzept?

Lesen und Schreiben sind wichtige Grundlagen für Bildung und die persönliche Weiterentwicklung. Sie sind grundlegende Voraussetzungen für den späteren beruflichen Erfolg und eine gesellschaftliche Integration.

Doch kommen viele Schülerinnen und Schüler an die weiterführende Schule, ohne die bis dahin nötigen Lese- und Rechtschreibfähigkeiten erworben zu haben. Ohne entsprechende, individuelle Förderung werden diese Schüler und Schülerinnen die weiterführende Schule auch mit unzureichenden Lese-und Rechtschreibfähigkeiten verlassen.

Daher haben wir an der GSAR ein Konzept entwickelt, mit dem wir alle Kinder mit Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben systematisch fördern und sie zu kompetenten Lesern und Rechtschreibern ausbilden.

 

Wodurch können Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten entstehen?

Die Entstehung von Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten können verschiedene Gründe haben. Somit spielen unterschiedliche Bedingungen eine Rolle.

Als Beispiele erschwerender Faktoren, die eine Beeinträchtigung der Lese-und Rechtschreibfähigkeit  mit sich bringen, können genannt werden:

  • Schwierigkeiten bei der Hörverarbeitung oder Sehverarbeitung
  • Probleme in der frühkindlichen Sprachentwicklung
  • Häufiger Lehrer/innenwechsel
  • Umzug von einem Bundesland ins andere (und damit Wechsel von Lehrplänen)
  • Zu große Klassen und fehlende individuelle Förderung in der Schule
  • Genetische Voraussetzung (Dispositionen)
  • Und vieles mehr...
  • Die Beispiele zeigen, dass es viele  unterschiedliche Faktoren gibt, die zu Schwierigkeiten führen können. Unser Ziel ist es, die Schwierigkeiten durch eine langfristige, systematische und individuelle Förderung abzubauen.

Konzept zur Förderung der Lese- und Rechtschreibkompetenz

1. Phase – Feststellung eines Förderbedarfs

  • Testung aller Schüler und Schülerinnen in der Einführungswoche des 5. Schuljahres durch die Deutschfachkraft mit der Münsteraner Rechtschreibanalyse (MRA)
  • Auswertung aller Testungen und Versendungen der eines Informationsbriefes an die Eltern

2. Phase – Antrag 

  • Eltern der Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Förderbedarf stellen einen Antrag auf Förderung und besondere Leistungsbewertung bei dem Schulleiter. (Anträge werden durch die Klassenlehrkraft an die Eltern ausgeteilt)
  • Die Klassenkonferenzen muss über die Abweichung von den Grundsätzen der Leistungsbewertung abstimmen

3. Phase - Förderung

  • Für die Jahrgänge 5-6 finden die LRS-Förderkurse innerhalb der Fordern- und Förderkurse statt. Die Schülerinnen und Schüler besuchen pro Schuljahr ein Halbjahr den „Ich lerne besser schreiben“ Kurs und arbeiten dort mit individuellem Material, welches auf ihre Fehlerschwerpunkte abgestimmt ist (www.lernserver.de).
  • Die Schülerinnen und Schüler bekommen pro Stunde immer einen kleinen Teil ihres Förderbuchs. Dieses bearbeiten sie selbständig und vergleichen es anschließend mit den Lösungen.
  • Die Lehrkraft begleitet die Schülerinnen und Schüler. Sie erklärt, gibt die erforderlichen Hilfestellungen und motiviert, indem sie Fehler gemeinsam mit dem Schüler analysiert, dabei das Positive festhält und die Brücke zum nächsten Lernschritt schlägt.
  • Ergänzt wird die individuelle Arbeit durch gemeinsame Bewegungs- und Konzentrationsübungen. Das Förderbuch bleibt in der Schule, es werden keine Hausaufgaben in diesem Kurs gegeben.

Warum eine Förderung über mehrere Schuljahre?

Eine Schwäche im Lesen und Rechtschreiben wird nicht innerhalb von wenigen Wochen abgebaut werden. Dieses braucht Zeit, Raum und Förderung.

Man kann die Förderung mit einem Training vergleichen. Wenn ein Läufer für einige Wochen trainiert, wird er schneller werden. Hört er aber wieder auf, wird seine Leistungen schnell wieder abbauen.

Ähnlich ist es in der Förderung der Lese- und Rechtschreibfähigkeit. Um ein umfassendes Regelwissen und die Fähigkeit des kompetenten Lesens und Schreibens zu erwerben, braucht es Training und einen guten Trainer, der sich die Zeit nimmt, mit dem Kind zu arbeiten.

Gleichzeitig kann aber zu viel Förderung zu einer Resignation bei den Schülerinnen und Schülern führen. Daher besuchen die Schülerinnen und Schüler immer im Wechsel ein Halbjahr den „Ich lerne besser schreiben“ Kurs und einen anderen Fordern- und Förderkurs, um auch ihre Interessen und Neigungen zu fördern.

Nach ca. 2 Jahren testen wir die Kinder erneut, um die Fortschritte zu erkennen und die Förderung entweder beizubehalten oder abzuschließen.

Im Allgemeinen verbessert sich die Kompetenz des Lesens und Schreibens auf jeden Fall. Es kann aber sein, dass die Leistungen eines Kindes im Vergleich zu anderen Kindern dauerhaft langsamer bzw. fehlerhafter bleiben. Hier ist besonders der Prozess des Lernens im Blick zu behalten und zu sehen, was das Kind alles gelernt hat und an was es weiterhin arbeiten sollte.

Was bedeuten „Nachteilsausgleich“ und „abweichende Leistungsbewertung"?

In der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) vom 19. August 2011 steht:

 

  1. Nachteilsausgleich: § 7 VOGSV Absatz 2
  • gleiche fachliche Leistung
  • keine Bemerkung auf dem Zeugnis und in den Arbeiten
  • keine verpflichtende Teilnahme am Förderunterricht
  • B. verlängerte Bearbeitungszeit, Wörterbuch benutzen usw.

 

  1. Leistungsfeststellung: § 7 VOGSV Absatz 3
  • gleiche fachliche Leistung
  • keine Bemerkung auf dem Zeugnis und in den Arbeiten
  • keine verpflichtende Teilnahme am Förderunterricht
  • B. mündliche statt schriftliche Arbeiten wegen eines Armbruchs

 

  1. Leistungsbewertung: § 7 VOGSV Absatz 4
  • andere fachliche Anforderungen
  • Bemerkung im Zeugnis UND auf den Arbeiten
  • verpflichtende Teilnahme am Förderunterricht

 

Alle Stufen können in Ausnahmefällen nebeneinander gewährt werden.

  • 7 VOGSV Absatz 1

 

Der Nachteilsausgleich soll das Kind so unterstützen, dass es trotz seiner Einschränkung schulische Leistungen erbringen kann, die seinem sonstigen Wissens- und Leistungsstand entsprechen. (z.B. verlängerte Bearbeitungszeit, Wörterbuch benutzen usw.) Dabei wird nicht von der Leistungsfeststellung und auch nicht von der Leistungsbewertung abgewichen!

Besondere Leistungsbewertung bedeutet, dass eine andere fachliche Anforderung an das Kind gestellt wird. Im Fall einer Lese- und Rechtschreibleistung wird die Lese- und Rechtschreibleistung in allen Fächern, in denen diese bewertet wird, ausgesetzt. Dieses betrifft meist das Fach Deutsch sowie die Fremdsprachen.

 

Warum ist es sinnvoll eine abweichende Leistungsbewertung zu beantragen?

Für ein betroffenes Kinds ist es meist eine große Entlastung, keine schlechten Noten aufgrund der Rechtschreibleistung zu bekommen, sondern sich im Regelunterricht auf die inhaltliche Leistung konzentrieren zu können und im Förderkurs auf die Rechtschreibleistung. Dadurch kann es häufig mit mehr Ruhe und innerer Sicherheit an die vielen schulischen Anforderungen herangehen.

 

 

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