Der Präsenzunterricht findet bis zum 19.02.2021 nicht statt.
Ab Montag, dem 22.02.2021 wird in den Jahrgangsstufen 5 und 6 Wechselunterricht durchgeführt. Während der Phasen des Distanzunterrichts, sollen die Kinder möglichst zuhause betreut werden. Nur berechtigte Schülerinnen und Schüler können im Notfall an der Notbetreuung ab dem 22.02.2021 teilnehmen.
Zur Teilnahme an der Notbetreuung berechtigt sind Schülerinnen und Schüler, sofern
Um Ihre Berufstätigkeit nachweisen zu können, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers. Ein entsprechendes Formular finden Sie --HIER--.
Zur Eindämmung der Pandemie ist es nach wie vor notwendig, den Präsenzunterricht einzuschränken. Falls es Ihnen nicht möglich ist, Ihr Kind zuhause zu betreuen und Ihr Kind berechtigt zur Teilnahme an der Notbetreuung ist, teilen Sie uns die bitte mit diesem Formular mit und reichen Sie ggf. die Bestätigung des Arbeitgebers ein.
Für eine Anmeldung zur Notbetreuung nutzen Sie bitte dieses Formular. Für eine spätere Abmeldung oder für die Anmeldung aufgrund des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung rufen Sie ggf. bitte im Sekretariat unter 06192-293 160 an.
Grundsätzlich gilt der Appell des Kultusministers, die Kinder – wann immer möglich – im Sinne der Kontaktreduzierung während der Phasen des Distanzunterrichts zu Hause zu behalten.